DSB: Datenschutz im Fokus - Verantwortung für arbeitsteiliges Handeln
Verantwortung an der Schnittstelle von Zivil-, Straf-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht
Cuius commodum, eius periculum esse debet: Wer die Vorteile einer Sache genießt, der muss auch das Risiko tragen. Was als abstrakte lateinische Rechtsregel so leichtfüßig klingt, ist in der Praxis des Datenschutzrechts bis ins Detail umstritten. Fragen der Zurechnung und Gefahrtragung zählen zu den ältesten juristischen Streitpunkten. In der Wirtschaft stellen sie sich bei sämtlichen arbeitsteiligenS achverhalten, bei denen ein Unternehmer sich im Rahmen seiner Tätigkeit Dritter bedient und diese Dritten Rechtsverletzungen begehen. Haftet der Unternehmer für diese Rechtsverletzungen und wenn ja, wie weitgehend? Zumindest für den wichtigen Bereich der Unterlassungsansprüche kennt die Rechtsprechung seit mehr als 100 Jahren eine klare Antwort auf diese Frage.
Spirit Legal Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Peter Hense schreibt im Datenschutz-Berater 10/2020. Der Beitrag ist hier im Volltext abrufbar:
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