Dr. Jonas Kahl im Interview

Herzlicher Empfang bei Spirit Legal LLP

Hallo Jonas,

Du bist nun schon seit zwei Wochen an Bord und ich komme erst jetzt dazu, Dich in unserem Blog vorzustellen…

Ja, die ersten zwei Wochen fingen gleich richtig spannend an, denn schon an meinem dritten Arbeitstag stand die OTMR 2016 auf dem Plan (Anm. d. Red.: OTMR – Konferenz & Barcamp, jährlich ausgerichtet von Spirit Legal LLP).

Ja, Du hattest zu Beginn nur wenig Zeit, Dich in den Büroalltag einzufinden. Nun nach zwei Wochen dürftest Du aber schon mittendrin sein, oder?

Absolut. Und das Schöne ist: Genauso hatte ich mir das Arbeiten bei Spirit Legal LLP vorgestellt.

Was meinst Du?

Ich meine, abwechslungsreiches Arbeiten mit viel Input.

Und das ist auch der Grund, warum es Dich zu Spirit Legal LLP verschlagen hat?

Es gibt mehrere Gründe, das ist einer. Ein weiterer ist, dass die Kanzlei schon einige Jahre am Markt und dennoch jung ist. Darüber hinaus ist die Kanzlei im Onlinebereich tätig und das ist genau das Spannungsfeld, in dem ich mich während der Ausbildung und später auch im Job bewegt habe. Darüber hinaus ist Leipzig auch einfach spannender Standort, um sich den Fragen, die sich aus diesem Spannungsfeld ergeben, zuzuwenden.

Hattest Du einen Bezug zu Leipzig bevor Du bei Spirit Legal LLP angefangen hast?

Ja, ich habe in Leipzig studiert, wollte dann aber – wie das so oft ist – nach dem Studium erstmal woanders hin. Nach einer kurzen Zwischenstation in Mainz, habe ich die letzten fünf Jahre in Berlin gelebt.

Jonas, Du heißt ja eigentlich Dr. Jonas Kahl, hast also promoviert…

Genau und zwar über  „Elektronische Presse und Bürgerjournalismus. Presserechtliche Rechte und Pflichten von Wortmedien im Internet“. Kurz gesagt, geht es um die Frage, was Blogger und „Hobby-Journalisten“ müssen und dürfen, ob an sie – in puncto Rechte und Pflichten – andere Anforderungen zu stellen sind, als an hauptberufliche Journalisten. Meine Promotion ist nun schon ein paar Jahre her, diskutiert wird das Thema aber immer noch beziehungsweise immer wieder, sei es im Hinblick auf die Presseausweise für Blogger im Bundestag oder die Landesverrats-Affäre rund um netzpolitik.org.

Und was war das Ergebnis Deiner Arbeit? Haben Blogger andere Rechte und Pflichten als professionelle Journalisten?

Es kommt darauf an. Man muss das immer bezogen auf die konkrete Rechtsfrage bewerten und dann im Einzelfall schauen, was einem Blogger beispielsweise in puncto Sorgsfaltpflichten zugemutet werden kann.

„Es kommt darauf an.“ ist eine typische Juristen-Antwort. Was ist Deine persönliche Meinung?

Die ist deckungsgleich zur juristischen. Allerdings glaube ich, dass man aufpassen muss, dass die Debatten der letzten Monate um volksverhetzende oder Propaganda-Inhalte Einzelner im Internet keinen negativen Einfluss auf die Akzeptanz von „Bürger-Content“ im generellen erzeugen.

So, eine letzte Frage: Twitterst Du, Jonas?

Ja. Man findet mich unter @JonasKahl.

Jonas, danke für das Gespräch. Schön, dass Du mit an Bord bist!

Tags

EU-Textilkennzeichnungsverordnung SEA Werbekennzeichnung Urteil custom audience Dynamic Keyword Insertion Kapitalmarkt Data Protection Hack Fotografen Trademark Google AdWords Prozessrecht EC-Karten Informationsfreiheit Team Urheberrecht Buchungsportal AIDA Internet Chat ISPs Touristik Haftungsrecht handel CRM Vertrauen IT-Sicherheit Voice Assistant anwaltsserie EuGH Notice & Take Down OLG Köln ransom HSMA Event videoüberwachung Produktempfehlungen Auftragsverarbeitung Erdogan BDSG AfD Meinung Europa Ruby on Rails Abhören Bundeskartellamt Social Media Datenschutzerklärung Wettbewerb Kartellrecht E-Commerce Unterlassung Schadensersatz Keyword-Advertising verbraucherstreitbeilegungsgesetz Rückgaberecht Arbeitsunfall messenger Check-in Sitzverlegung Markeneintragung FTC Verlängerung Finanzierung Midijob Niederlassungsfreiheit Domainrecht Soziale Netzwerke patent Registered informationstechnologie Flugzeug LinkedIn Big Data 2014 Kinderrechte Bewertung Einverständnis Tipppfehlerdomain LG Hamburg Single Sign-On Datenschutzgesetz Medienrecht Sicherheitslücke Alexa Europarecht Kunsturhebergesetz Bestpreisklausel LikeButton gezielte Behinderung § 24 MarkenG Exklusivitätsklausel LMIV verlinkung Stellenangebot Direktmarketing Influencer Vergütung Werktitel Polen AGB Ofcom Sperrwirkung information technology Amazon Online-Bewertungen Reise Twitter Restaurant Datenpanne zugangsvereitelung Art. 13 GMV Double-Opt-In Medienprivileg Beleidigung drohnengesetz Onlineplattform selbstanlageverfahren Auftragsdatenverarbeitung Technologie PPC Panoramafreiheit Journalisten Opentable FashionID Beacons berufspflicht Einwilligung urheberrechtsschutz Herkunftsfunktion online werbung PSD2 A1-Bescheinigung Löschungsanspruch Xing Linkhaftung Handynummer Geschmacksmuster Weihnachten Custom Audiences Gastronomie Consent Management Webdesign Autocomplete Barcamp Erschöpfungsgrundsatz Geschäftsanschrift § 5 MarkenG Schleichwerbung Künstliche Intelligenz Impressumspflicht Rechtsanwaltsfachangestellte Einstellungsverbot Hausrecht Zahlungsdaten EU-Kosmetik-Verordnung Lizenzrecht Annual Return Newsletter Abmahnung Referendar Privacy Unternehmensgründung YouTube Algorithmen Hotels Kennzeichnung München Geschäftsgeheimnis E-Mail Marke Unlauterer Wettbewerb Internetrecht ePrivacy Interview bgh Customer Service jahresabschluss zahlungsdienst Auslandszustellung Social Engineering html5 Facial Recognition Scam Ring Rufschädigung Beweislast Asien Überwachung Jugendschutzfilter Blog Creative Commons technik ransomware vertrag technology Störerhaftung Türkisch LG Köln

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: