Digital DNA Newsletter: Datenschutz, Microsoft Teams & Digitales Lernen
- Willkommen bei der Archiv-Ausgabe des Digital DNA Newsletters.
- Wir fassen Neuigkeiten aus Technologierecht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht zusammen.
- Verpassen Sie keine Ausgabe, hier können Sie unseren Newsletter abonnieren.
Die Berliner Behörde hat zutreffend und stellvertretend für andere Datenschutzaufsichtsbehörden gewarnt, beim Einsatz von Videokonferenzsystemen wie Microsoft Skype, Zoom oder Teams genau hinzuschauen und alle Voraussetzungen für den Einsatz zu prüfen.
Die Behörde hat recht: Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung, z. B. die Schule oder deren Träger, müssen genauestens ihre Pflichten nach der DSGVO, dem BDSG sowie datenschutzrechtlichen Spezialregelungen in anderen Gesetzen erfüllen und können sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass schon alles gut gehen werde. Das Gesetz ist hier klar und eindeutig, es nimmt nachlässige Schulen, Behörden und Leitungspersonal in die Pflicht und bestraft diese gegebenenfalls mit persönlicher Haftung. Eltern und Lehrer können sich individuell und mit großer Aussicht auf Erfolg wehren, wenn ihnen unausgereifte Systeme vor die Nase gesetzt werden.
Vor dem Einsatz solcher Systeme ist bereits aufgrund der Tatsache, dass massenweise Daten von Kindern verarbeitet werden, immer eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) z. B. gemäß Art. 35 DSGVO durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein technisch-juristisches Gutachten zu Informationssicherheit und Rechtssicherheit, für das strenge Kriterien gelten und das behördlicher Überprüfung unterliegt. Wer diese DSFA nicht durchführt, handelt bereits rechtswidrig und darf die betreffenden Systeme überhaupt nicht einführen.
Wer Dienstleister einsetzt, die die Daten der Schüler auch noch für eigene Zwecke verarbeiten, handelt rechtswidrig, wenn er über diesen Datenabfluss zu intransparenten Nebenzwecken, wie er auch bei Microsoft üblich und in deren AGB vorgesehen ist, nicht hinreichend informiert. Nicht zuletzt sollte bedacht werden, dass gegenüber einem Dienstleister wie Microsoft Rechtsschutz nur sehr eingeschränkt erreicht werden kann. Ob Irland oder USA, US-Behörden haben über die Daten aus jeder Microsoft-Niederlassung die volle Verfügungsgewalt. Man muss das nicht schlimm finden, solange und soweit die USA ein demokratisches Land mit Checks & Balances sind. Aber man sollte vielleicht die Kinder, die Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte fragen, ob sie möchten, dass ihre privaten Teams-Chats auch von US-Sicherheitsbehörden ausgewertet werden können - mit entsprechenden Konsequenzen im realen Leben.
Niemand, kein Schüler, keine Eltern und auch keine Lehrer können gezwungen sein, IT-Systeme einzusetzen, die eklatant in Widerspruch zu geltendem Recht stehen. Und genau für diese Menschen setzen sich Datenschutzaufsichtsbehörden ein. Datenschutzrecht dient dem Schutz der Persönlichkeitsentwicklung von Schülern, dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrern und Schüler und der Funktionsfähigkeit des Bildungssystems insgesamt. Technikpfusch oder heimliche Überwachung haben da nichts verloren.
Peter Hense ist Rechtsanwalt und Partner bei Spirit Legal in Leipzig. Als Experte für IT, Datenschutz, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Travel Industry Law arbeitet er an der Schnittstelle von Wirtschaft und Technologie. Für Verhandlungen, Vorträge und Seminare ist er bundesweit für die Sozietät tätig.
Leseempfehlungen zu Datenschutz, Microsoft & Digitales Lernen
Warnung vor Videokonferenzen: Microsoft mahnt Berlin ab (T-Online)
"Microsoft Deutschland hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wegen Videokonferenz-Leitfäden mit Warnungen vor Microsoft-Produkten abgemahnt. Die Behörde wird in dem t-online.de vorliegenden Schreiben aufgefordert, "unrichtige Aussagen so schnell wie technisch möglich zu entfernen und zurückzunehmen". Microsoft sieht seinen Ruf erheblich und sich kommerziell geschädigt. Finanzielle Forderungen enthält das Schreiben nicht."
Datenschutz bei Microsoft Teams? (Rufposten)
"Bei Mitschnitt und Analyse der App-/Webdaten dann eine unschöne Überraschung: Microsoft sendet User-IDs (z.B. d_cid) in die Adobe Experience Cloud, an die Adobe-Tochter Marketo, an Google Ads und Scorecardresearch. Diese Daten sehen aus wie Remarketing-Tags. Die erste Nutzung von App und Website wird also mit Cookies oder Parametern in diese Netzwerke gemeldet, wo sie mit anderen personenbezogenen Daten angereichert werden können."
Microsoft erobert die Schulen (taz)
"Digitale Lernsysteme boomen in Zeiten von virusbedingter Schulschließung und Fernunterricht. Allerdings war der Markt der Schulclouds und Konferenztools bisher weitgehend in Händen mittelständischer Unternehmen wie IServ aus Braunschweig oder digionline aus Köln. Gegen die Anwendung von Microsoft-Produkten leisteten Datenschützer zum Teil heftigen Widerstand. (...) Wie sensibel diese Daten sind, sieht man beim Blick auf jene Informationen, die Microsoft Teams speichert. Die Vor- und Zunamen der Schüler, ihre Zugehörigkeit zu Klassen und Kursen, die E-Mail-Adresse, die Profileinstellungen, sogar das verschlüsselte Passwort, der Anmeldename und vieles mehr wird dokumentiert."
"We had already looked at Zoom, which is now fixing a number of privacy and security problems. Next, we decided to evaluate the privacy policies of the biggest, best-known videoconferencing platforms. "While there are differences among the privacy policies of the different platforms, on balance, the differences aren't enormous," says Bill Fitzgerald, a privacy researcher in Consumer Reports' Digital Lab who analyzed the documents. "And from a privacy point of view, none of these options are great.""
Spirit Legal Neuigkeiten
Webinar Dark Patterns und rechtliche Konsequenzen von manipulativem UX-Design. Peter Hense und Tilman Herbrich analysieren Beispiele, bestehende Gesetze sowie Rechtsprechung. Jetzt anmelden.
Webinar Urheberrechte und Lizenzverträge im Filmgeschäft - Rechtsanwalt Henning Fangmann gibt Filmmitwirkenden und -verwertern einen Überblick über Rechte und Verträge. Jetzt anmelden.
Online-Bewertungsportale wie Yelp dürfen ihre Einträge mithilfe automatisierter Software sortieren, selbst wenn dadurch positive Bewertungen herausgefiltert werden. Rechtsanwalt Jonas Kahl erklärt die Auswirkungen auf die Hotellerie bei Tophotel.
Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Tilman Herbrich zum Report der Data Protection Commission über die Nutzung von Cookies und Tracking-Technologien. Bei uns im Volltext.
Rechtsanwalt Henning Fangmann schätzt das BGH-Sampling Urteil im andauernden Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham in drei Gastbeiträgen ein und benennt, unter welchen Bedingungen Sampling möglich ist. Zum Beitrag.
Spirit Legal ist eine Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschafts-, Medien- und Technologierecht. Wir stellen zweiwöchentlich aktuelle Themen vor, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Im Newsletter erhalten Sie ebenfalls eine Zusammenfassung unserer Beiträge und Aktivitäten.
Digital DNA Newsletter abonnieren
Sie finden alle Digital DNA Newsletter in unserem Archiv.