Digital DNA #30 Newsletter: Datenportabilität
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Datenportabilität
Wer heute den Service-Anbieter wechseln möchte - sei es nun Strom, Musik-Streaming oder das Fitnessstudio - kann seit der Geltung der DSGVO das Recht auf Datenportabilität in Anspruch nehmen. Dieses Recht auf Datenübertragbarkeit gibt Verbrauchern die Möglichkeit, vom Anbieter-Verantwortlichen die Bereitstellung ihrer persönlichen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu verlangen - quasi ein Umzugsservice für personenbezogene Daten.
Die europäischen Datenschutzbehörden gehen noch einen Schritt weiter und fassen unter „bereitgestellte Daten“ auch solche Daten, die vom Betroffenen durch die Nutzung eines Dienstes oder eines vernetzten Gerätes zur Verfügung gestellt werden. Das würde bedeuten, dass auch die individuell erstellte Musik-Playlist oder die Daten aus dem Fitness-Tracker übertragbar durch den Verantwortlichen bereitgestellt werden müssen. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern soll erleichtert und das Entstehen von Lock-in Effekten für Verbraucher verhindert werden.
Ein kleines Hintertürchen gibt es jedoch: Das Gesetz stellt das Recht auf Datenportabilität unter die Einschränkung der technischen Machbarkeit, sodass die kompatible Mitnahme der Playlist wohl noch Zukunftsdenken ist. Das Prinzip "privacy by design" in der Softwareentwicklung, welches Datenportabilität von Anfang an mitdenkt, ist für Plattform-Services damit ein aktuelles technologisches Thema, aber auch ein mögliches Alleinstellungsmerkmal.
Wir möchten Ihnen im Newsletter näher bringen, was es mit dem Recht auf Datenportabilität auf sich hat und wie Sie sich als Unternehmen darauf vorbereiten können.
Julia John ist Rechtsanwältin für Datenschutz, Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz bei Spirit Legal LLP in Leipzig. Ob Startup oder etablierter Konzern, sie ist geschätzte Ansprechpartnerin für viele Unternehmen aus den Branchen eCommerce, Handel, Travel und Hospitality.
Stiftung Datenschutz: Themenseite Datenübertragbarkeit
"Die Stiftung Datenschutz erörterte in einem Projekt mögliche Wege zur praktischen Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Ziel des Projekts war es, praxisrelevante Vorschläge für die Ausgestaltung der Datenübertragbarkeit zu entwickeln; zu klären, wie eng oder weit ist das Merkmal des Bereitstellens von Daten zu verstehen ist, auf welche Weise der Transfer eines Datensatzes von einem zum anderen Anbieter erfolgen kann und welche Maßnahmen von den betroffenen Unternehmen für die Umsetzung des Rechts ergriffen werden sollten. (mit Ratgeber für Unternehmen)." weiter lesen →
Golem: Web-Plattformen starten OSS-Projekt zum Nutzerdatentransfer
"Als Teil einer offenbar groß angelegten Kooperation kündigen die Unternehmen Facebook, Google, Microsoft und Twitter die Open-Source-Initiative Data Transfer Project an. Ziel des Projektes ist es, eine einheitliche technische Plattform zu schaffen, die den Austausch von Daten auf eine Weise ermöglicht, dass Nutzer mit ihren Daten leicht von einem Dienst zu einem anderen umziehen können. (...) Die unternehmerische Motivation für diese groß angelegte Zusammenarbeit dürfte wohl aber auf die DSGVO zurückzuführen sein, die Nutzern das Recht zur Datenübertragbarkeit von einem Dienst zu einem anderen einräumt." weiter lesen →
European Data Protection Board: Administrative fines (200.000 EUR) imposed on a telephone service provider
"The investigation of the case showed that those subscribers had submitted a portability request for the transfer of their subscription to another provider. As a consequence, OTE deleted their entries from the do-not-call register. However, when those subscribers cancelled their portability request, there was no proper procedure to cancel their removal from the register. Subscribers were listed as registrants in the internal system of the provider’s customer service, but their telephone numbers were not included in the register sent by OTE to the advertisers, as the two systems, due to the error in their interconnection, did not have the same content." weiter lesen →
News aus Recht, Technologie, Marketing & Wissenschaft
# Recht · Political Operatives Are Faking Voter Outrage With Millions Of Made-Up Comments To Benefit The Rich And Powerful (Buzzfeed)
"A fierce battle over the regulation of the internet (net neutrality) was riddled with millions of fake comments in the most prolific known instance of political impersonation in US history." weiter lesen →
# Technologie · The China Cultural Clash (Stratechery)
"The biggest, shift, though, is a mindset one. First, the Internet is an amoral force that reduces friction, not an inevitable force for good. Second, sometimes different cultures simply have fundamentally different values. Third, if values are going to be preserved, they must be a leading factor in economic entanglement, not a trailing one." weiter lesen →
# Marketing · Was sind ToFu, MoFu und BoFu? (HubSpot)
"ToFu, MoFu und BoFu kann man nicht essen. Es handelt sich hierbei vielmehr um wichtige Stationen im Sales Funnel, denen jede gute Content-Strategie Rechnung tragen muss. Um potenziellen Kunden auf jeder Stufe des Sales Funnel richtig zu begegnen, benötigen Sie unterschiedliche Arten von Content." weiter lesen →https://stratechery.com/2019/the-china-cultural-clash/
# Wissenschaft · Neuroscientists have identified how exactly a deep breath changes your mind (Quartzy)
"This recent study shows that volitionally controlling our respirational, even merely focusing on one’s breathing, yield additional access and synchrony between brain areas. This understanding may lead to greater control, focus, calmness, and emotional control." weiter lesen →
Spirit Legal LLP Neuigkeiten
Meinungsfreiheit vs Plattformhausrecht. Eine spannende Podiumsdiskussion erwartet die Besucher der Medientage München mit unserem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jonas Kahl: Website Medientage München.
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