Datenschutz-Berater: Verbraucherverbände dürfen bei Verstößen gegen DSGVO Verbandsklage erheben
Tilman Herbrich und Christian Däuble erläutern in dem Beitrag, weshalb die EuGH-Entscheidung sowohl ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Datenschutz- als auch des Verbraucherschutz- rechts ist. Verbraucherverbände haben nun die Gewissheit, gegen Datenschutzverletzungen wie die von Meta unabhängig von Aufträgen oder konkreten Rechtsverletzungen vorgehen zu können.
Die Gerichtsentscheidung in Kürze: Die DSGVO steht nationalen Regelungen nicht entgegen, nach denen ein Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen bei Datenschutzverstößen auch ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen Klage mit der Begründung erheben kann, dass durch die Datenschutzverletzung gegen das Verbot unlauteren Geschäftspraktiken, Verbraucherschutzgesetze oder das Verbot der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verstoßen worden sei. Voraussetzung ist lediglich, dass die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus der DSGVO beinträchtigen kann.
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