Datenschutz-Berater: Unterlassungsanspruch des Eigentümers gegen die Installation einer Überwachungs-App durch Dritte
Bei Überwachungs-Apps und vergleichbaren Konfigurationen in mobilen Betriebssystemen ist zwischen der Nutzungsbeeinträchtigung des Eigentums, der Störung des Besitzes und dem Eingriff in die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu unterscheiden. Gesetzliche Ansprüche (z. B. Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz) können demnach auf mehrere Argumentationssäulen gestützt werden, wobei die possessorischen Besitzschutzansprüche prozessual den Vorteil steter Dringlichkeit genießen. Weshalb die Installation einer Überwachungs-App auf einem Endgerät durch Dritte in unzulässiger Weise in das Nutzungsrecht des Eigentümers eingreifen kann, erläutern Rechtsanwalt Peter Hense und Dr. Franziska Wahedi (Rechtsreferendarin) im aktuellen Datenschutz-Berater.
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