Datenschutz-Berater Editorial: Raue Tage, raue Nächte
Weshalb der EuGH dafür sorgt, dass der Datenschutz in den Führungsetagen als eine unmittelbare Compliance-Pflicht ankommt, erläutert Tilman Herbrich im Editorial des neuesten Datenschutz-Beraters.
Wie ein Lauffeuer brannte sich die Compliance-Welle in den 2010er Jahren durch die Führungsetagen deutscher DAX-Unternehmen. Es war eine kurze Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 54, 44) zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen) des Leiters Recht und Innenrevision, die zahllose Fachbeiträge, Fortbildungen und Follow-ups zur Etablierung von Compliance-Management-Systemen zur Folge hatte.
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