Daten sammeln leicht gemacht mit Facebook

Schreibtisch mit Notebook, Kopfhörern und Handy, auf dem Facebook angezeigt wird
Die Verknüpfung von Facebook-Konto und Handy birgt Sicherheitsrisiken | © kaboompics.com

Warum Nutzer einmal mehr ihre Privatsphäre-Einstellungen prüfen sollten

Das IT-Nachrichtenportal The Register weist in einem Artikel auf eine Schwachstelle in den Facebook-Kontoeinstellungen hin, die das Absammeln privater Daten im großen Stil ermöglicht. Das Schlupfloch entdeckte Reza Moaiandin, Technical Director bei Salt.agency, einer SEO-Agentur aus dem englischen Leeds.

Eher durch Zufall stolperte Moaiandin über die Lücke in der kaum bekannten Sicherheitseinstellung „Wer kann nach mir suchen?“, die standardmäßig auf „jeder/öffentlich“ eingestellt ist. Über diese Funktion können Nutzer anhand ihrer Handynummer gefunden werden, selbst wenn sie diese nicht öffentlich auf ihrem Profil zeigen. Findige Hacker können mittels automatisierter Skripte über die Facebook-API (Application Programming Interface) auf diesem Weg im großen Stil Namen, Bilder und Standortdaten abgreifen. Wie erschreckend einfach das möglich ist, verdeutlicht ein Video auf The Guardian.

Moaiandin hatte das soziale Netzwerk bereits im April auf das Problem aufmerksam gemacht, wandte sich aber aufgrund mangelnder Reaktionen seitens Facebook Anfang August an die Öffentlichkeit. Während Sicherheitsexperten auf eine Verschärfung der Konteneinstellungen drängen, wiegelt eine Facebook-Sprecherin ab: Auf welche Informationen Entwickler über die Facebook-APIs Zugang haben, sei strikt geregelt, und jeder Nutzer könne selbst steuern, welche Daten mit wem geteilt werden.

Philip Lieberman, Gründer und CEO von Lieberman Software, sieht das eher kritisch und erinnert an zahlreiche gezielte Phishing-Angriffe in der Vergangenheit. Am besten sollten Nutzer nichts veröffentlichen, was gegen sie verwendet werden könnte. Auch Daten „nur für Freunde“ zugänglich zu machen, sei kein Schutz, da diese selbst Opfer eines Hackerangriffs werden könnten. Lieberman fasst gegenüber The Register zusammen: „Assume that everything you post online will be available to the worst possible entities to cause you maximum grief.“

So ändern Sie Ihre Facebook-Sicherheitseinstellungen

Im Blog des IT-Sicherheitsanbieters Sophos wird erklärt, wie Facebook-Nutzer das Risiko selbst minimieren können:

  1. Loggen Sie sich bei Facebook ein und klicken Sie auf einer beliebigen Seite in der Navigationsleiste oben rechts auf den kleinen Abwärtspfeil. Wählen Sie im Drop-down-Menü „Einstellungen“.
  2. Wenn Sie Ihr Facebook-Konto bereits mit Ihrer Handynummer verknüpft haben, klicken Sie in der linken Navigationsleiste auf „Handy“ und dann auf „Entfernen“, um die Verknüpfung zu löschen. Wer sich regelmäßig über verschiedene Geräte bei Facebook einloggt, sollte jedoch vorsichtig sein, da bei Wegfall dieser Verknüpfung auch keine Anmeldebestätigungen mehr empfangen werden können.
  3. Wer nicht auf die Handyverknüpfung verzichten kann oder möchte, sollte zumindest einschränken, wie nach ihm bzw. ihr gesucht werden kann. Klicken Sie in der Seite „Allgemeine Kontoeinstellungen“ auf „Privatsphäre“ in der linken Navigationsleiste. Im Abschnitt „Wer kann nach mir suchen“ klicken Sie dann auf „Bearbeiten“ neben „Wer kann mithilfe der von dir zur Verfügung gestellten Telefonnummer nach dir suchen?“.
  4. Über das Drop-down-Menü stehen die Optionen „Freunde“, „Freunde von Freunden“ und „Alle“ zur Auswahl. Auch wenn Sie einige Ihrer Facebook-Freunde vielleicht kaum wirklich kennen, bietet die Eingrenzung auf „Freunde“ zumindest einen grundlegenden Schutz.

Tags

ecommerce Suchmaschinen Kekse § 4 UWG Türkisch Check-in Handelsregister Kleinanlegerschutz ReFa Urheberrechtsreform Privacy Corporate Housekeeping PSD2 Phishing Buchungsportal Flugzeug Kundenbewertungen Polen Hotelkonzept copter Erschöpfungsgrundsatz TikTok Vertrauen Mitarbeiterfotografie ransomware information technology Registered wetteronline.de Arbeitsvertrag Midijob Sitzverlegung drohnengesetz Rückgaberecht LG Hamburg Weihnachten JointControl München brexit Nutzungsrecht Namensrecht Hack Know How Arbeitsrecht Gegendarstellung Webdesign Distribution Datenschutzrecht Google AdWords LG Köln EU-Kommission Domainrecht BDSG § 15 MarkenG Lizenzrecht Markeneintragung berufspflicht technik Mindestlohn 5 UWG Medienrecht recht am eigenen bild #emd15 Reiserecht Evil Legal Europa Freelancer Bundeskartellamt Einwilligung Scam Google A1-Bescheinigung Analytics Bildung Verfügbarkeit transparenzregister zugangsvereitelung Handynummer Boehmermann datenverlust Voice Assistant targeting Personenbezogene Daten fotos Class Action Filesharing Unterlassungsansprüche Kreditkarten Tracking Sicherheitslücke Datenschutzgrundverordnung Meldepflicht Anmeldung Dokumentationspflicht c/o Gesetz Creative Commons Urteil Stellenangebot Newsletter Bundesmeldegesetz Facial Recognition Berlin Beacons privacy shield Umtausch WLAN Aufsichtsbehörden Preisangabenverordnung Tipppfehlerdomain Störerhaftung Schöpfungshöhe Wettbewerbsrecht email marketing Kundenbewertung Bildrechte Chat Löschung Lebensmittel Bestpreisklausel Influencer Unionsmarke Bildrecherche Booking.com Persönlichkeitsrecht Touristik Jugendschutzfilter ADV Opentable Haftung Social Networks selbstanlageverfahren Kunsturhebergesetz Preisauszeichnung Duldungsvollmacht EC-Karten Instagram Einstellungsverbot Hackerangriff Schadensersatz Onlineplattform IT-Sicherheit 3 UWG Impressumspflicht whatsapp Datensicherheit Werbung Bachblüten Kennzeichnung Direktmarketing Irreführung Informationspflicht Vertragsrecht Entschädigung Marke USA Verbandsklage Datenschutz Suchalgorithmus Team Spirit Gepäck Pseudonomisierung Neujahr data privacy Gastronomie html5 Technologie ITB bgh Europarecht Abhören Unterlassung Onlinevertrieb Ruby on Rails NetzDG kinderfotos Kapitalmarkt Online Resort Travel Industry Wettbewerb gdpr Rechtsanwaltsfachangestellte Markensperre Beweislast drohnen Leaks Identitätsdiebstahl Kinder Vergleichsportale Datengeheimnis Blog Doxing LikeButton Barcamp total buy out Einzelhandel Auftragsdatenverarbeitung Home-Office § 5 UWG Bußgeld

Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal berät in- und ausländische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Unser fachlicher Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen E-Commerce, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Marken-, IT- und Datenschutzrecht. Dank unserer Branchenerfahrung sind wir in rechtlichen Fragen der spezialisierte Ansprechpartner für Start-ups, Reiseunternehmen und die Hotellerie.

© Spirit Legal 2013 - 2024, alle Rechte vorbehalten

Förderung von Fachanwaltskursen & anwaltlichen Fortbildungen durch SAB Sachsen: