Bezahlung von Flugtickets | Sofort bezahlen, obwohl die Reise erst später losgeht?
++ UPDATE ++ | BGH-Urteil zur Vorabzahlung von Flugtickets
Einen Flug für eine in der Zukunft liegende Reise buchen und die Reisekosten sofort begleichen – ist das rechtmäßig? Damit hat sich gestern – wie unten stehend berichtet – der Bundesgerichtshof auseinandergesetzt. Zuvor hatten bereits die Oberlandesgerichte Hannover, Köln und Frankfurt sich mit der Fragestellung befasst. Die Urteile fielen unterschiedlich aus.
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Inhaltsverzeichnis
Kurz & knapp | Worum geht´s?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisierte, dass Reisende Flüge unmittelbar bei der Buchung – also noch vor Reiseantritt – vollumfänglich bezahlen müssen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
In der Pressemitteilung des BGH heißt es:
„Der für das Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist, keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste darstellen.“
Denkbar war vor der Entscheidung die Möglichkeit, dass Reisende den Flugpreis erst begleichen, wenn sie an der gewünschten Destination angekommen sind. Hierzu äußerst sich der BGH: „ […] [das] wäre beim Massengeschäft der Fluggastbeförderung im Linienverkehr weder interessensgerecht noch praktikabel.“.
Auch der Möglichkeit, dass ein Teilbetrag bei der Buchung und ein Restbetrages kurz vor Reiseantritt beglichen wird, nimmt der BGH den Wind aus den Segeln. Begründung: Die Nachteile der bisher gängigen Praxis der Vorabzahlung sind für den Fluggast so marginal, dass sie dem Umstand einer weltweiten Umstellung der standardisierten Abrechnungsverfahren der Airlines kaum Rechnung tragen.
Zum Insolvenzrisiko sagt der BGH weiterhin: „Das vom Fluggast zu tragende Risiko der Insolvenz seines Vertragspartners ist durch die unionsrechtlichen wie nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen, denen Luftfahrtunternehmen im Linienverkehr unterliegen, deutlich verringert.“
Der Bundesgerichtshof folgt damit der Argumentation der Fluggesellschaften.
Bundesgerichtshof überprüft Urteile der Oberlandesgerichte
Vor den Oberlandesgerichten Köln, Frankfurt und Hannover wurde diese Frage bereits verhandelt, zweimal Mal unterlag die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den betreffenden Fluggesellschaften, einmal folgte das Oberlandesgericht ihrer Argumentation.
Es bleibt also spannend, wie der Bundesgerichtshof entscheidet. Spricht er sich für die Rechtmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Airlines aus, bleibt es bei der Vorabzahlung. Folgt er den Einwänden der Verbraucherzentrale, wäre es denkbar, dass künftig ein Teilbetrag der Flugreise vom Buchenden angezahlt werden und kurz vor der Reise der ausstehende Betrag beglichen werden muss.