Aktuelles

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Verdeckte Generaleinwilligung - BGH konkretisiert Anforderungen an die wirksame Einwilligung bei E-Mail-Werbung und Aufnahme von E-Mailadressen in Sperrlisten

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom März 2017 (Urteil vom 14.03.2017 – Az.: VI ZR 721/15) die Anforderungen an den wirksamen Versand von E-Mail-Werbung konkretisiert. Der Kläger, ein Handelsvertreter, erhielt unter seiner geschäftlich genutzten E-Mail-Adresse xyz@gmx.de mehrfach von der Beklagten, einem Verlag, unaufgefordert Werbe-E-Mails... lesen

| , , Vivien Rudolph

WhatsApp in der Schule: „Der Elternabend to go“

Via „Whats-App“ in einer Gruppe zu chatten ist bei Deutschen beliebt. Das wundert kaum, schließlich werden durch das einmalige Versenden einer Nachricht alle Gruppenmitglieder in Echtzeit erreicht und informiert. Das ist unkompliziert, komfortabel und entspricht dem Zeitgeist. Klar, dass der Instant Messenger Dienst unlängst auch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen seinen Siegeszug fortgesetzt hat. lesen

| Vivien Rudolph

Der besondere datenschutzrechtliche Kündigungsschutz gilt auch für den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

Für einen Datenschutzbeauftragten gilt ein besonderer Kündigungsschutz – und das aus gutem Grund, denn innerbetrieblich kann es durchaus aus mal zu Meinungsunterschieden zwischen dem bestellten Datenschutzbeauftragten und beispielsweise der Geschäftsführung kommen. Der besondere Kündigungsschutz ist also ein Element, das Repressalien des Arbeitgebers verhindern und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewährleisten soll. lesen

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Ist die Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“ eine verbotene Abhöranlage?

Die Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“ verbindet sich über Bluetooth mit einer auf dem Smartphone oder Tablet eigens dafür vorgesehen App, über die sie auch mit dem Internet verbunden ist. Dass die Puppe Gespräche abhören und über eine Funkverbindung weiterleiten kann, erkennt man auf den ersten Blick nicht. lesen

| Katja Rengers

Evil Legal zum Nachlesen: Novellierung des "Drohnengesetzes"

Wer heutzutage Geschenke sucht, greift immer häufiger zur Drohne oder zum Copter. Da wunderst es kaum, dass mit der steigenden Anzahl der Fluggräte auch die Anzahl der Vorfälle, seien es Privatsphärenüberschreitungen oder Kollisionen mit Personen oder Gebäuden, zunehmen. Das blieb auch der Bundesregierung nicht verborgen... lesen

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Keep calm and carry on: Der Brexit-Guide

Wie wird der Brexit ablaufen und welche Folgen kann er für Unternehmen und Verbraucher haben? Spirit Legal LLP hat einen Blick in die Unionsverträge und in die Glaskugel geworfen und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. lesen

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WhatsApp und der Datenschutz

WhatsApp ist der beliebteste Messaging-Dienst weltweit und ermöglicht es, 24 Stunden am Tag, Momente mit Freunden, Familie oder Bekannten zu teilen – und das in Echtzeit. Doch die Ankündigung der vergangenen Wochen und die Nachrichten vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar schmälern die Freude am Chat-Spaß – oder doch nicht? lesen

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Ich sehe was, was du nicht siehst: Videoüberwachung

Immer mehr Betriebe in Deutschland setzen Videoüberwachungstechnik ein. Doch nicht immer ist das zulässig, denn eine Kameraüberwachung erlaubt der Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen. lesen

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Microsoft v. United States: Kein Zugriff auf Serverdaten im Ausland durch US-Behörden

Europa kann aufatmen – im Kampf um den Zugriff auf im Ausland gespeicherte Nutzerdaten, hat sich Microsoft gegen US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden nun durchgesetzt. Es begann alles im Dezember 2013 mit einem gewöhnlichen search warrant eines New Yorker Richters gegen Microsoft... lesen

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Internet der unnützen Dinge: Der vernetzte Schwangerschaftstest

Nach Matratzen mit detektivischem Spürsinn und erpresserischen Rasierern folgt nun der nächste Streich der Smart Devices-Industrie: der vernetzte Schwangerschaftstest. Im Netz als „Internet of Things to Pee On“ verspottet, funktioniert der smarte Schwangerschaftstest zunächst wie ein herkömmliches Produkt dieser Art: Das Stäbchen des Tests muss mit Urin in Kontakt kommen. lesen


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