Das Hinweisgeberschutzgesetz legt Unternehmen im Zusammenhang mit Informationen über interne Rechtstöße neue Verpflichtungen auf. Elisabeth Niekrenz & Mark Vitorovic erläutern im kostenfreien Webinar am 8.12.23, wie sie diese effektiv umsetzen können. lesen
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz legt Unternehmen im Zusammenhang mit Informationen über interne Rechtstöße neue Verpflichtungen auf. Elisabeth Niekrenz & Anett Weber erläutern im kostenfreien Webinar am 18.7.23, wie sie diese effektiv umsetzen können. lesen
Für Unternehmen sind Social Media-Kanäle zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmenskommunikation geworden. Einen Blick auf die Mitarbeiter, Partner und Kunden der Konkurrenz zu werfen, ist dank Facebook, XING, LinkedIn somit heute leichter denn je. lesen
Der Arbeitnehmerüberlassung hängt ein zweifelhafter Ruf an: Wer Leiharbeit oder Zeitarbeit hört, der denkt zuerst an ausgebeutete Arbeiterbienen am Fließband – ohne Sicherheiten, weder finanziell noch sozial. Das ist die eine Seite der Arbeitnehmerüberlassung. Eine andere Seite zeigt sich, wendet man den Blick gen IT-Branche, einer Branche mit Top-Verdiensten und Top-Fachkräften. lesen
Für einen Datenschutzbeauftragten gilt ein besonderer Kündigungsschutz – und das aus gutem Grund, denn innerbetrieblich kann es durchaus aus mal zu Meinungsunterschieden zwischen dem bestellten Datenschutzbeauftragten und beispielsweise der Geschäftsführung kommen. Der besondere Kündigungsschutz ist also ein Element, das Repressalien des Arbeitgebers verhindern und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewährleisten soll. lesen
Bereits während Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 stand fest, dass die Höhe regelmäßig geprüft wird und mit Anpassungen des Mindestlohns zu rechnen ist. Und nun ist es so weit: Seit dem 01.01.2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,85 Euro. lesen
Rechtsanwälte haben viel mit Fristen zu tun, doch mitnichten ist es so, dass Fristen nur für Anwälte wichtig sind, auch Unternehmer müssen ihre Fristen konsequent im Blick haben, überprüfen und einhalten. Denn wird eine Frist versäumt, kann das richtig teuer werden oder weitreichende Konsequenzen haben. Hier die TOP 4 der Fristen, die oftmals versäumt werden: lesen
Ganz neu ist der Mindestlohn nicht. Er muss seit dem 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro brutto/Stunde in Deutschland gezahlt werden. Ab 2017 erhöht sich der Betrag auf 8,84 Euro. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, für welche Arbeitnehmer der Mindestlohn gezahlt werden muss und welche Gehaltsbestandteile bei der Berechnung berücksichtigt werden. lesen